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Am 04.07.2010 hat sich die stimmberechtigte Bevölkerung Bayerns mehrheitlich für ein neues Gesundheitsschutzgesetz mit verschärftem Rauchverbot entschieden. Dieses Gesetz tritt zum 01.08.2010 in Kraft und gilt auch für vorübergehend betriebene Festzelte.
Damit ist die Neuregelung auch am Gäubodenvolksfest 2010, das vom 13.08.2010 bis 23.08.2010 in Straubing stattfindet, zur Anwendung zu bringen. Entgegen der in den letzten Tagen in den Medien präsentierten angeblichen Ausnahme zum Oktoberfest in München sieht das Gesetz keine Möglichkeit für Städte oder Veranstalter vor, Ausnahmeregelungen zum Gesundheitsschutzgesetz zu treffen. Es handelt sich hier um ein Landesgesetz, welches nach Inkrafttreten unumschränkte Geltung entfaltet.
Die Stadt Straubing hat als Veranstalterin des Gäubodenvolksfestes bereits im Vorfeld und auch im Laufe dieser intensive Gespräche mit der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH als Organisatorin des Festes, mit dem für den Vollzug der neuen Regelung betrauten Amt für öffentliche Ordnung sowie der Polizei und selbstverständlich auch mit den betroffenen Festwirten darüber geführt, wie die Einhaltung des Gesundheitsschutzgesetzes in den Festzelten rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden soll.
Veranstalter, Festwirte und Sicherheitsbehörden sind sich einig, dass die neue gesetzliche Regelung geltendes Recht ist und Rauchen in den Festzelten nicht mehr möglich ist.
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Festwirtes, auf die Einhaltung des Rauchverbotes hinzuwirken. Im Einvernehmen mit den Festwirten werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Auf das Rauchverbot wird bei den Zelteingängen und in den Festzelten deutlich hingewiesen werden.
- In den Festzelten findet kein Verkauf von Tabakwaren statt, Aschenbecher werden weder im Zelt- noch im Notausgangsbereich angeboten.
- In den Festzelten finden regelmäßige Durchsagen zur Information der Gäste statt, in Zelten mit Videoleinwänden erfolgen die Hinweise auch auf diesem Wege
- Zudem wurde die Zahl des Sicherheitspersonals auch im Hinblick auf das Rauchverbot in den Festzelten erhöht, die Sicherheitskräfte und das Bedienpersonal sollen hierfür entsprechend eingewiesen und geschult werden.
Die Sicherheitsbehörden werden im Rahmen ihrer regelmäßigen Begehungen und Kontrollen am Festplatz aber auch die Einhaltung des Rauchverbotes in Festzelten im Auge haben. Eine strikte „Raucherpolizei“ wird es nicht geben. Der Vollzug des Gesetzes wird mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl durchgeführt, weil wir erwarten, dass die Raucher das Rauchverbot weitgehend respektieren und eine vernünftige Handhabung durch Gäste und Wirte gewährleistet ist.
In den Biergärten der Festzelte gilt kein Rauchverbot.
Die Stadt Straubing und die Festwirte wünschen sich, dass das neue Rauchverbot nicht zum beherrschenden Thema des Festes wird und Nichtraucher wie Raucher vernünftig und mit Rücksichtnahme und Gelassenheit miteinander umgehen.
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